Väter erzählen ihre sorgenvollen Geschichten

Hier können Sie Ihre ganz persönliche Geschichte - selbstverständlich auch
anonym - veröffentlichen. Senden Sie mir diesen Text als Mail.

B. K. aus N., Deutschland, schrieb am 22. Dezember 2006:

1988: Eheschliessung

1992: Meine Ehefrau wechselt aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt; ich stelle meine geplante Promotion und einen USA-Forschungsaufenthalt zu ihren Gunsten zurück.

1996: Geburt unseres gemeinsamen Kindes. Ummittelbar danach einigen wir uns zum Wohl des Kindes auf einen Rollentausch (ich: Hausmann, Ehefrau: Ernährerin der Familie). Die Sorge für das Kind liegt in der Folge bis zu seinem 6. Lebensjahr faktisch ausschliesslich bei mir; die Ehefrau arbeitet in Führungspositionen und ist regelmässig bis zu 12 Stunden und mehr ausser Haus, ihr Gehalt ist dementsprechend hoch. Das Verhältnis zwischen mir und meinem Kind ist sehr innig.

2001: Meine Ehefrau beginnt ein Verhältnis mir ihrem Vorgesetzten. Nach ihrem Auszug aus der ehelichen Wohnung bin ich für ein Jahr lang mit dem Kind auf mich alleine gestellt.

Januar 2002: Meine Ehefrau setzt eine eigenmächtige Umgangsregelung fest. Nach einem Umgangstermin bringt sie das Kind nicht nach Hause zurück und fährt ohne Vereinbarung für sechs Wochen in den Urlaub; mit dem Kindergarten wird dies nicht abgesprochen.

Februar 2002: Das Amtsgericht unterbindet diese einseitige Regelung und führt mein Kind zu mir zurück.

Februar bis Juni 2002: Die Mutter provoziert bei Übergabeterminen Streit vor den Augen des Kindes. Sie zeigt sich mit keiner der Umgangsregelungen zufrieden und stört mit ihren Forderungen immer wieder das Leben der Restfamilie.

Juli 2002: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird einstweilig vom Amtsgericht in N. auf deren Antrag auf die Mutter übertragen. Es beruft sich u. a. auf ein Gutachten der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie in München. Eine Anhörung der Eltern und deren Stellungnahme zum Gutachten wird zunächst nicht ermöglicht. Die Mutter geht weiterhin vollzeitig ihrem Beruf nach und lässt das Kind fremdbetreuen.

Oktober 2002: Das Amtsgericht in N. spricht mir den Umgang an jedem zweiten Wochenende, an jedem zweiten Dienstag-Nachmittag sowie in der Hälfte der Ferien zu. Mein Kind wünscht sich jedoch mehr Umgang mit mir.

August 2002 bis Januar 2003: Mein Kind wird mehrmals von Richtern angehört und äussert in der Zeit des Zusammenlebens mit mir niemals den Wunsch, seinen Lebensmittelpunkt zu ändern. Es zeigt weiterhin Symptome, die ich auf die Trennung von Vater und Kind zurückführe (Einkoten tagsüber und Konzentrationsprobleme bei Schulaufgaben). Das Oberlandesgericht weist meine entsprechende Beschwerde zurück.

März 2003: Die Arbeitsverträge meiner Ehefrau und deren Liebhaber werden gekündigt. Danach muss sie ihre Einkommensverhältnisse nie mehr offenlegen - selbst nicht im Verfahren um Trennungs- und Nachehe-Unterhalt.

April 2004: Die Ehe wird auf Antrag der Ehefrau geschieden. Das Sorgerecht wird als "Folgesache" vom Scheidungsverfahren vorerst abgetrennt; auf Antrag der Mutter entzieht mir das Amtgericht N. danach das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind wegen angeblich mangelnder Bindungstoleranz ganz.

Juli 2005: Das Oberlandesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz im Sorgerecht.

August 2005: Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wegen offensichtlich unfairer Prozessführung und Verletzungen von Grundrechten. September 2005: Abweisung der BVG-Beschwerde.

September 2005: Das Oberlandesgericht befindet, dass ich die Kündigung des Arbeitsvertrages meiner Ex-Ehefrau verursacht hätte. Meine Unterhaltsansprüche seien daher "verwirkt". Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die Klage im vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen sei - eine Standardantwort.

März 2006: Beschwerde an das Europäische Gericht für Menschenrechte in Strassburg aus den gleichen, oben genannten Gründen.

April 2006: Verurteilung zur Zahlung von 250 € Kinderunterhalt, rückwirkend auf 30 Monate - ein Zeitraum, in dem mein Einkommen nicht zuletzt wegen der Kosten aus Gerichtsverfahren unter 800 € lag.

Juni 20006: Auf Wunsch meines Kindes beantrage ich beim Amtsgericht in E. die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich und des Sorgerechts auf beide Elternteile.

Juli 2006: Anstatt mein Kind anzuhören, wird mir bis zum Abschluss des Verfahrens der Umgang vom Amtsgericht E. ganz entzogen. Mein Sohn will mehr Umgang mit mir, darf mich aber nicht mehr sehen.

November 2006: Die Klage wird vom Amtsgericht E. kostenpflichtig abgewiesen, die Prozesskostenhilfe wird wegen "mutwilliger" Prozessführung verwehrt.

November 2006: Arbeitsproben belegen beginnenden schulischen Leistungsabfall meines Sohns.

Dezember 2006: Mein Sohn hat im Moment keinen sehnlicheren Wunsch, als Heilig Abend und Weihnachten bei mir zu sein. Ich möchte dies selbstverständlich auch.

Ein paar für mich bestimmte "Richtersprüche"

Sie halten mich nun sicher für ein Monster. · Dass es dem Kind nach der Trennung vom Kindesvater schlecht geht, ist sicher auch meine Schuld. · Wir wollen ein faires Verfahren sicherstellen. · Wenn beide Elternteile für Erziehung gleichermassen geeignet erscheinen, dann fällt eine Sorgerechtsentscheidung halt schwer. · Der Kindesvater wollte sich nicht disziplinieren lassen. · Zwei plus zwei ist für uns Richter nicht gleich vier. · Das Familienrecht bietet noch einige Schrauben, die angezogen werden können. · Ziehen Sie ihren Antrag auf Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zurück, wenn Sie das Sorgerecht behalten wollen! · Außerhalb der subjektiven Wahrnehmung des Antragsstellers sind keine objektiven Defizite bei dem Kind erkennbar.

Steffen D., capo@mercato-trinakria.de, schrieb im November 2004:

Ich beginne mit meiner Geschichte um Ostern 1998, obwohl es für das Gesamtverständnis eigentlich wichtig wäre, auch die Entwicklung der Zeit zwischen 1986 bis Frühjahr 1998 zu kennen. Wer daran interessiert ist, kann diesen Bericht gerne via E-Mail unter der angegebenen Adresse anfordern.

Ostern 1998: Nach 10 Jahren wechselnder Wohnsitze in der Schweiz wohnen meine damalige (schweizerische) Frau Selina (35), meine beiden Töchter R. (11), S. (6), mein Sohn J. (8) und ich (Deutscher 42), seit knapp zwei Jahren in einem gemieteten EFH bei Frankfurt am Main. Wir sind dorthin gezogen, obwohl dies meine Schwiegereltern, die im Wiggertal wohnen, massiv missbilligt haben. Meine Frau teilt mir nun nach dem Besuch einer Freundin aus der Schweiz ultimativ mit, sie ginge wieder in die Schweiz zurück, und zwar in das Dorf ihrer Eltern. Ich bin wie vor den Kopf geschlagen, biete ihr Alternativen an, doch sie entscheidet sich gegen die Familie und für ihre Eltern.

Juli 1998 - November 1998: Sorgerechtsprozesse in Deutschland. Die beiden jüngeren Kinder wollen unbedingt bei mir bleiben. Meine Frau wirft mich aus der Wohnung und verunmöglicht mir den Kontakt zu den Kindern.

Oktober 1998: Meine Frau verschwindet mit den Kindern, nachdem sie in 1. Instanz das Sorgerecht für alle drei bekommen hat, heimlich in die Schweiz. Chauffeuse ist ihre Mutter. Anschliessend erhebt meine Frau sofort Scheidungsklage. Meine Kinder sehe ich in den nächsten Monaten nicht mehr.

September 1999: Die Ehe wird nach langwierigen Konventionsverhandlungen geschieden. Ich erhalte ein Besuchsrecht alle drei Wochenenden, an denen ich die Kinder zu mir nach Deutschland holen kann und ein Recht auf 4 Wochen Ferien zusammen mit den Kindern.

Seit September 1999: Ich will das Besuchsrecht regelmässig wahrnehmen und fahre dafür an den entsprechenden Wochenenden jeweils über 1.000 km. Meine geschiedene Frau sabotiert mein Recht laufend durch lokale "Verpflichtungen der Kinder" . Besonders die ältere Tochter wird zunehmend gegen mich beeinflusst und sagt im Laufe der Jahre immer mehr Besuchstermine ab.

Oktober 1999: Ich habe eine neue Lebensgefährtin kennengelernt und mache die Kinder mit ihr bekannt. Es entwickelt sich mit der Zeit ein freundschaftliches Verhältnis zwischen allen.

Herbst 2001: Ich stelle Fehlbeträge auf den Bankkonten der Kinder fest und verlange von der Mutter der Kinder eine Erklärung. Nachdem dies ohne Erfolg bleibt, gelange ich an die Vormundschaftsbehörde W. Der Vater der Kindesmutter ist dort jedoch Gemeindepräsident. Die Vormundschaftsbehörde deckt das Vorgehen der Mutter. Die Regierungsstatthalterin weist einen Befangenheitsantrag gegen die Vormundschaftsbehörde ab. Das Verfahren verläuft im Sande, die Kosten gehen zu meinen Lasten.

Ende 2002: Ich mache mich beruflich selbstständig und ziehe mit meiner Lebensgefährtin nach Süddeutschland.

Frühjahr 2003: Die Kinder erfahren, dass meine Ex-Frau mit ihnen in das Haus ihrer Eltern umziehen will. Die beiden jüngeren Geschwister mögen ihre Grosseltern jedoch nicht. Die jüngere Tochter S. will vom Balkon springen (dies erfahre ich von ihr jedoch erst kurz vor Weihnachten 2003).

Sommer 2003: Die ältere Tochter R. stellt ihre Besuche bei mir vollständig ein und antwortet auch nicht mehr auf Briefe.

Oktober 2003: Umzug meiner Ex-Gattin und der Kinder ins Haus meiner Ex-Schwiegereltern.

Herbst 2003: Die jüngere Tochter S. bekundet ihren festen Willen, zu mir umziehen zu wollen. Wir führen umfangreiche Gespräche darüber. Sie hat grosse Angst davor, dass ihre Mutter davon erfahren könne. Mit ihr kann sie darüber nicht sprechen.

Januar 2004: Gespräch mit dem Rechtsanwalt M. 6. Februar 2004: Besuchswochenende. Die jüngere Tochter S. hat eine leichte Kinderkrankheit, will aber trotzdem mit. Sie wird von ihrer Mutter, ihrer älteren Schwester und ihrem Grossvater unter Anwendung brutalster körperlicher Gewalt daran gehindert. Der Sohn J. wird Augenzeuge des Dramas.

21. Februar 2004: Gespräch zwischen der jüngeren Tochter S., dem Sohn J., meiner Le-bensgefährtin und mir hinsichtlich der Besprechung beim Anwalt. Beide Kinder erklären, zu mir ziehen zu wollen. Geplant wird, in den Osterferien ein gemeinsames Gespräch mit dem Anwalt M. zu führen. In der Folge rufen die Kinder regelmässig von Telefonzellen aus heimlich bei mir an. Ich kläre auf ihren ausdrücklichen Wunsch bereits die schulischen Angelegenheiten an meinem Wohnort.

26. - 28. März 2004: Letztmaliger Besuch der beiden jüngeren Kinder bei mir.

7. April 2004: J. und S. rufen mich an. Sie freuen sich auf die Ferien bei mir, die zwei Tage später beginnen sollten.

9. April 2004: Ich erhalte um 5.30 Uhr einen Anruf meiner Ex-Gattin und werde auf ein E-Mail hingewiesen. Darin steht, ich müsse die Kinder nicht holen wollen. Sie seien verreist. In der Folge verweigert die Mutter jeden Kontakt zu den Kindern, zur Tochter S. bis heute. Sie ist in psychiatrischer Behandlung. Berichte werden mir verweigert.

15. April 2004: Einreichung Sorgerechtsklage und Gesuch um Vorsorgliche Massnahmen. Das Verfahren wird in der Folge massiv verschleppt.

20. April 2004: Die von der Mutter angerufene Vormundschaftsbehörde W. entzieht mir mit sofortiger Wirkung das Besuchsrecht für alle Kinder. Begründung: Beabsichtigte Kindesentführung! Diese Verfügung wird später nach einer Verwaltungsbeschwerde bei der Regie-rungsstatthalterin aufgehoben. Den Vorwurf der beabsichtigten Kindesentführung hat die Mutter bis heute nicht zurückgenommen.

18. Mai 2004: Anhörung der Kinder J. und S. vor Gericht in Anwesenheit eines Schulpsychologen. S. will nun plötzlich bei der Mutter bleiben, J. will zu mir.

19. Mai 2004: Die Mutter, die gemeint hatte, den Sohn J. genügend bearbeitet zu haben, so dass er sich für ein Verbleiben bei ihr ausspreche, ist konsterniert und zwingt ihn mittels massiver moralischer Vorhaltungen in einem Brief an den Richter, seine Willensäusserung zurückzunehmen. In einer "dringlichen Anordnung" hebt der Richter mein Besuchsrecht in bezug auf S. "einstweilen" auf.

21. Mai 2004: Ich hole J. zu mir auf Besuch. Er ist wegen des Briefes an den Richter verzweifelt und verlangt Hilfe von mir. Ich rate ihm, meinem Anwalt M. zu schreiben, von dem er sich auch vertreten fühlt. Er tut dies sofort nach seiner Rückkehr und erklärt, nach wie vor zu mir kommen zu wollen.

7. Juli 2004: Am Vortag habe ich J. in die Ferien holen können. Verhandlung über die "Vorsorglichen Massnahmen" und "Sühneversuch" beim Amtsgericht. Ergebnis nach vier Stunden: Eine ab 7. Juli gültige Konvention, aufgrund derer ich das Sorgerecht für J. mit sofortiger Wirkung erhalte, S. bei der Mutter bleibt und ich "vorläufig" auf das Besuchsrecht in bezug auf S. verzichten muss. Der Sohn J. wohnt seither bei mir.

Seither: Andauernde Streitereien mit der Kindesmutter, die noch nach Aufhebung des Sorgerechts Gelder vom Konto des Sohnes J. abgehoben hat und einen wesentlichen Teil seines persönlichen Eigentums zurückbehält. Mein Sohn J. hat wegen der Ereignisse vom 6. Februar und der fortdauernden Querelen Angst, seine Mutter und Geschwister in der Schweiz zu besuchen. Er weigert sich nachdrücklich. Die Mutter versucht ihn am Telefon zu terrorisieren. Jetzt nimmt er nicht einmal sein Telefon mehr ab. Meine Tochter S. habe ich seit dem 28. März 2004, meine Tochter R. Seit dem 27. Dezember 2003 nicht mehr gesehen.

Mirjam Bayer, mirjam_bayer@bluemail.ch, schrieb im April 2004:

Es ist mir unbegreifflich, wieso es dazu kommen muss, dass man seine Kinder Jahre lang nicht mehr sieht. Schrecklich, wie egoistisch gewisse Frauen sein können und wie sie mit ihrem Verhalten so vieles zerstören! Mein Partner und ich haben seine Kinder seit zwei Monaten nicht mehr gesehen und wir empfinden dies schon als eine halbe Ewigkeit.

Es wäre schön, wenn auch Mütter, die solche "Spiele" betreiben, sich auf Ihren Seiten umsehen würden. Vielleicht würde ihnen dann ein Licht aufgehen.

"XY" schrieb im März 2003:

30. März 1990: Eheschliessung. Meine Frau weigert sich, ewige Treue zu schwören, denn sie weiss nicht, ob sie dies einhalten kann. Freunde warnen mich vor dieser Beziehung und bezeichnen sie als ein stetes Auf und Ab.

Ich arbeite an meiner Dissertation, pendle zwischen Industrie und Hochschule hin und her.

1990 - 1992: Wir finden nach regelmässigen Wogen heftiger Auseinandersetzungen stets wieder zusammen. Es zeichnen sich seitens meiner Frau Beziehungen zu anderen Männern ab. Ich unternehme nichts, denn ich glaube, dass ich die Ursache für ihr Verhalten sei.

April 1992: Geburt unserer Tochter. Meine Frau äusserte seit Beginn unserer Beziehung immer wieder den Kinderwunsch. Ich gewähre ihr den Wunsch, denn in diesem Zusammenhang werden von ihrer Seite auch immer wieder Scheidungsdrohungen
ausgesprochen. Innerlich widerspreche ich jedoch, denn ich befinde mich immer noch in Ausbildung und verdiene zu wenig, um die Familie zu erhalten.

1992 - 1995: Die Beziehung ist starken Belastungen ausgesetzt. Unsere Tochter
beansprucht meine Frau sehr, da sie sehr viel weint und in der Nacht nicht schläft. Ich
versuche zu unterstützen, aber offenbar, gemäss Äusserungen meiner Frau, zu wenig. Ich bin einer Dreifachbelastung ausgesetzt: Dissertation, Beruf, Familie. Meine Ruhezeit reduziert sich dadurch auf täglich vier bis fünf Stunden.

Es folgt nach dieser Zeit eine Eheberatung. Die Eheberatung fördert das gegenseitige Verständnis für einander wieder.

März 1994: Umzug und Arbeitsaufnahme. Die persönliche Belastung steigt, da ich nun 100% in einem Privatunternehmen arbeite und nebenbei an meiner Promotionsschrift arbeite. Die tägliche Ruhezeit reduziert sich auf drei Stunden. Ich leide gelegentlich unter Kreislaufstörungen. Meine junge Familie sehe ich zum Abendessen und an den Wochenenden.

Meine Frau greift mich oft tätlich - bis mit hin zu Messerattacken - an.

Oktober 1995: Promotion. Meine Frau weigert sich, an der Promotionsfeier teilzunehmen, da ich sie in der Würdigung meiner Dissertation erst an letzter Stelle erwähnte.

März 1996: Meine Frau zieht ohne grosse Vorwarnung mit den beiden Kindern weit weg in
eine eigene Wohnung. Ich bleibe in der Familienwohnung alleine zurück. Die finanzielle
Belastung steigt, da ich es als selbstverständlich erachte, für alle
Familienverpflichtungen, inkl. zweiter Wohnungen, selbst aufzukommen. Nach drei Monaten nehme ich mir ein Einzimmerapartment.

1996 - 1998: Wir finden in dieser Zeit wieder zusammen, zügeln in einen anderen Kanton, wo die Mutter meiner Frau lebt. Wir versuchen es mit einer weiteren Eheberatung, leider bricht jedoch der Kontakt zu dieser Stelle sehr schnell ab, da sie meiner Frau nicht genehm ist.

Ich nehme in dieser Zeit eine neue Stelle an und wir ziehen dazu wieder um.

Sept. 1997: Geburt unseres Sohnes.

2001: Meine Frau unterhält eine aussereheliche Beziehung. Sie gesteht sexuelle Kontakte. Frühere Kontakte streitet sie jedoch ab mit der Begründung, diese hätte sie nur vorgetäuscht, um mich mehr an sie zu binden und mir die Augen zu öffnen.

Ich lebe nur noch wegen den Kindern mit ihr zusammen. Zu ihnen habe ich ein väterlich gutes
Verhältnis und liebe sie. Mein Sohn begleitet mich auch schon ins Judo-Kindertraining, das ich aufgebaut habe und leite. Mit meiner Tochter fahre ich liebend gerne Ski.

Kontakte zu mir lieben Menschen wie meinen Eltern sind seit 1998 fast gänzlich abgebrochen, da diese von meiner Frau nicht mehr geduldet werden.

2001 - 2003: Die Beziehung verschlechtert sich zusehends. Es kommt in regelmässigen Abständen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die von meiner Frau ausgehen. Als Kampfsportler kann ich mich zwar verteidigen, habe aber immer Schuldgefühle dabei und hasse Gewalt. Meine Frau verwendet als Waffen Messer und Stöcke gegen mich. Ich versuche, Hilfe bei Nachbarn und Freunden zu holen. Diese sind jedoch mit wenigen
Ausnahmen hoffnungslos überfordert. Auch ein Aufgebot der Kantonspolizei ändert daran nichts, ausser, dass meine Frau während meiner Geschäftsabwesenheit eine Beziehung mit einem der damals anwesenden Beamten anfängt.

Oktober 2001: In einem Judo-Lager lerne ich eine Frau kennen, zu der ich auch heute noch eine freundschaftliche Beziehung pflege. Meine Frau kommt dahinter und beschuldigt mich in mehrfacher Hinsicht. Sie ist nie in eines dieser Lager mitgekommen, obwohl dies für die
Familienmitglieder der Leiter immer offen stand und von meinen Kollegen auch oft benutzt wurde. Es herrschten immer "grossfamiliäre" Verhältnisse.

Es folgen Scheidungsdrohungen. In mehreren Gesprächen zu dritt klären wir die Situation und deren Hintergründe.

2002: Bei einem längeren Arbeitsaufenthalt lerne ich meine jetzige Freundin kennen. Ich will es zuerst nicht wahrhaben, dass es gute Beziehungen zwischen Mann und Frau gibt.

Oktober 2002: Meine Frau reicht die Trennung ein und versucht sogleich über einen Anwalt das finanziell maximal Mögliche aus mir herauszuquetschen. Es kommt zu einer Einigungsverhandlung vor Kantonsgericht. Sie wird vom Kantonsgerichtspräsidenten gefragt, ob sie nicht die Scheidung wünsche. Aus finanziellen Gründen und um die Beziehung zu meiner jetzigen, ausländischen Freundin zu verweigern, verneint sie.

Meine Frau ist mit dem Resultat der Einigungsverhandlung nicht zufrieden und versucht
seitdem, mich durch Kindesentzug zu strafen. Obwohl mir das Mindestbesuchsrecht zugesprochen wurde, habe ich keine Handhabe, gegen die Willkür meiner Frau vorzugehen. Ich versuche den Kontakt zu den Kindern über Briefverkehr und Telefon aufrecht zu erhalten. Sie verweigert mir daraufhin jeglichen Kontakt zu den Kindern und ihren Freunden und Bekannten. Einigen verbietet sie, mit mir den Kontakt zu pflegen.

Was wird mir vorgeworfen? Ich hätte nie Zeit für die Familie gehabt, Beruf und Mitarbeit in
öffentlichen und gemeinnützigen Vereinen und Verbänden seien mir immer wichtiger als die Familie gewesen.

Das Positive an der jetzigen Situation: Ich sehe seit der ehelichen Trennung meine Eltern und
meine Verwandten wieder. Diese verstehen sich ebenfalls bestens mit meiner jetzigen Freundin. In der Umgebung meiner neuen Freundin werden Eltern geachtet, auch wenn sie manchmal anderer Auffassung sind.

Mein Problem: Ich habe zu lange an das Gute geglaubt und daran, dass sich Menschen zum Guten verändern. Ich war zum Zeitpunkt meiner Heirat zu naiv und unerfahren.

"R."  schrieb im Juli 2002

Oktober 1991: Eheschliessung im Bewusstsein der gesetzlichen Grundlage nach Zivilgesetzbuch: "Die Ehegatten schulden einander Treue und Beistand".

Dezember 1991: Erste Wünsche meiner Ehefrau nach Scheidung. Begründung: "Sie fühle sich als Schwangere vernachlässigt".

März 1992: Schwierige Geburt unserer Tochter Sophie* (Schwangerschaftsvergiftung, Kaiserschnitt), anschliessend Wochenbett-Depression.

*Name geändert

1992 - 1998: Gespräche, Ehetherapien, Bitten, Suchen - nichts konnte die Unzufriedenheit dieser Frau etwas abtragen.

1992 - 1998: Sehr enges Verhältnis zu meiner Tochter Sophie.

April 1998: Scheidung gegen meinen Willen. Scheidungsurteil und Besuchsregelung durch Bezirksgericht Z. mit folgendem Inhalt: "Der Beklagte ist berechtigt, das Kind Sophie jeweils am ersten und dritten Wochenende des Monats zu sich auf Besuch zu nehmen, alternierend am Samstag und Sonntag, bzw. Freitag bis Sonntag, vorbehältlich der Schulpflicht des Kindes. Ausserdem hat er ein Ferienrecht von 14 Tagen pro Jahr".

Mai 1998: Beim ersten Besuchstag unterstellt mir die Mutter, das Kind entführen zu wollen. Missbrauch mit dem Gewaltvorwurf! Beginn ihrer Verleumdungskampagne gegen mich.

August 1998: Die Mutter teilte mir mit, "Sophie wolle den Vater nicht mehr sehen". Vollständiger Abbruch des Besuchsrechts.

Januar 1999: Erneute Verheiratung. Dadurch wurde ich gleichzeitig Stiefvater eines Buben (4) und eines Mädchens (9).

Januar 1999: Reaktivierung des Besuchsrechtes. Die Sozialvorsteherin ist jedoch nicht fähig, das Urteil voll umzusetzen. Sie besteht auf  "Freiwilligkeit"...

April 1999: Einreichung Abänderungsklage ohne Anwalt. Meine Begründung: Erhebliche und langdauernde Veränderungen gegenüber dem Scheidungsurteil. Der Klage folgte eine 30-seitige Widerklage mit dem Vorwurf, ich würde die Gesundheit Sophies gefährden. Beweis: Gefälschtes Arztzeugnis. Ein sexueller Missbrauch kommt darin nicht vor.

April 1999: Absetzung der Frauenalimente wegen dringenden Eigenbedarfs. Betreibung durch die Exfrau, Lohnpfändung. Seither lebt meine Familie auf dem Existenz-Minimum.

Mai 1999: Geburt meines jüngsten Sohnes.

Januar 2000: Ich verlangte auf Grund des neuen Scheidungsrechts und den Widerklage-Behauptungen von Sophi's Arzt Auskunft über deren Gesundheit. Sie war soweit gesund, lediglich einige Konsultationen wegen Kleinigkeiten.

Januar 2001: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Missbrauch mit dem Missbrauch! Ich wurde dazu nie persönlich befragt. Als Folge des Missbrauchs-Vorwurfs brach das Besuchsrecht erneut völlig ab, diesmal "von Amtes wegen". Damit hatte meine damalige Ehefrau ihr Ziel, die völlige Entfremdung meiner Tochter von mir, erreicht.

Oktober 2001: Die Vormundschaftsbehörde XX errichtet eine Erziehungsbeistandsschaft für meine Kinder. In diesem Entschluss ist zu lesen, dass die Behörde die Kinder fremdplatzieren würde, wenn meine Kooperation nicht ersichtlich sei. Dagegen hatte ich Beschwerde eingereicht (ohne Anwalt, weil juristischer Beistand trotz Existenzminimum nicht vorgesehen ist, resp. die unentgeltliche Rechtspflege im Jahr 2000 abgelehnt wurde).

Juni 2002: Die Abänderungsklage vom April 1999 ist immer noch in der 1. Instanz hängig, es ist keine Hauptverhandlung angesagt. Auch die Beschwerde wegen der Erziehungsbeistandschaft ist bis heute wirkungslos.

Juli 2002: Seit 1 1/2 Jahren habe ich meine Tochter Sophie nicht mehr gesehen.

 


Copyright © 2000 - 2011 Rudolf Oswald