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Steffen D., capo@mercato-trinakria.de,
schrieb im November 2004:
Ich beginne mit meiner Geschichte um Ostern
1998, obwohl es für das Gesamtverständnis eigentlich wichtig
wäre, auch die Entwicklung der Zeit zwischen 1986 bis Frühjahr
1998 zu kennen. Wer daran interessiert ist, kann diesen
Bericht gerne via E-Mail unter der angegebenen Adresse anfordern.
Ostern 1998: Nach 10 Jahren wechselnder
Wohnsitze in der Schweiz wohnen meine damalige (schweizerische)
Frau Selina (35), meine beiden Töchter R. (11), S. (6),
mein Sohn J. (8) und ich (Deutscher 42), seit knapp zwei
Jahren in einem gemieteten EFH bei Frankfurt am Main. Wir
sind dorthin gezogen, obwohl dies meine Schwiegereltern,
die im Wiggertal wohnen, massiv missbilligt haben. Meine
Frau teilt mir nun nach dem Besuch einer Freundin aus der
Schweiz ultimativ mit, sie ginge wieder in die Schweiz zurück,
und zwar in das Dorf ihrer Eltern. Ich bin wie vor den Kopf
geschlagen, biete ihr Alternativen an, doch sie entscheidet
sich gegen die Familie und für ihre Eltern.
Juli 1998 - November 1998: Sorgerechtsprozesse
in Deutschland. Die beiden jüngeren Kinder wollen unbedingt
bei mir bleiben. Meine Frau wirft mich aus der Wohnung und
verunmöglicht mir den Kontakt zu den Kindern.
Oktober 1998: Meine Frau verschwindet
mit den Kindern, nachdem sie in 1. Instanz das Sorgerecht
für alle drei bekommen hat, heimlich in die Schweiz. Chauffeuse
ist ihre Mutter. Anschliessend erhebt meine Frau sofort
Scheidungsklage. Meine Kinder sehe ich in den nächsten Monaten
nicht mehr.
September 1999: Die Ehe wird nach langwierigen
Konventionsverhandlungen geschieden. Ich erhalte ein Besuchsrecht
alle drei Wochenenden, an denen ich die Kinder zu mir nach
Deutschland holen kann und ein Recht auf 4 Wochen Ferien
zusammen mit den Kindern.
Seit September 1999: Ich will das Besuchsrecht
regelmässig wahrnehmen und fahre dafür an den entsprechenden
Wochenenden jeweils über 1.000 km. Meine geschiedene Frau
sabotiert mein Recht laufend durch lokale "Verpflichtungen
der Kinder" . Besonders die ältere Tochter wird zunehmend
gegen mich beeinflusst und sagt im Laufe der Jahre immer
mehr Besuchstermine ab.
Oktober 1999: Ich habe eine neue Lebensgefährtin
kennengelernt und mache die Kinder mit ihr bekannt. Es entwickelt
sich mit der Zeit ein freundschaftliches Verhältnis zwischen
allen.
Herbst 2001: Ich stelle Fehlbeträge
auf den Bankkonten der Kinder fest und verlange von der
Mutter der Kinder eine Erklärung. Nachdem dies ohne Erfolg
bleibt, gelange ich an die Vormundschaftsbehörde W. Der
Vater der Kindesmutter ist dort jedoch Gemeindepräsident.
Die Vormundschaftsbehörde deckt das Vorgehen der Mutter.
Die Regierungsstatthalterin weist einen Befangenheitsantrag
gegen die Vormundschaftsbehörde ab. Das Verfahren verläuft
im Sande, die Kosten gehen zu meinen Lasten.
Ende 2002: Ich mache mich beruflich
selbstständig und ziehe mit meiner Lebensgefährtin nach
Süddeutschland.
Frühjahr 2003: Die Kinder erfahren,
dass meine Ex-Frau mit ihnen in das Haus ihrer Eltern umziehen
will. Die beiden jüngeren Geschwister mögen ihre Grosseltern
jedoch nicht. Die jüngere Tochter S. will vom Balkon springen
(dies erfahre ich von ihr jedoch erst kurz vor Weihnachten
2003).
Sommer 2003: Die ältere Tochter R.
stellt ihre Besuche bei mir vollständig ein und antwortet
auch nicht mehr auf Briefe.
Oktober 2003: Umzug meiner Ex-Gattin
und der Kinder ins Haus meiner Ex-Schwiegereltern.
Herbst 2003: Die jüngere Tochter S.
bekundet ihren festen Willen, zu mir umziehen zu wollen.
Wir führen umfangreiche Gespräche darüber. Sie hat grosse
Angst davor, dass ihre Mutter davon erfahren könne. Mit
ihr kann sie darüber nicht sprechen.
Januar 2004: Gespräch mit dem Rechtsanwalt
M. 6. Februar 2004: Besuchswochenende. Die jüngere Tochter
S. hat eine leichte Kinderkrankheit, will aber trotzdem
mit. Sie wird von ihrer Mutter, ihrer älteren Schwester
und ihrem Grossvater unter Anwendung brutalster körperlicher
Gewalt daran gehindert. Der Sohn J. wird Augenzeuge des
Dramas.
21. Februar 2004: Gespräch zwischen
der jüngeren Tochter S., dem Sohn J., meiner Le-bensgefährtin
und mir hinsichtlich der Besprechung beim Anwalt. Beide
Kinder erklären, zu mir ziehen zu wollen. Geplant wird,
in den Osterferien ein gemeinsames Gespräch mit dem Anwalt
M. zu führen. In der Folge rufen die Kinder regelmässig
von Telefonzellen aus heimlich bei mir an. Ich kläre auf
ihren ausdrücklichen Wunsch bereits die schulischen Angelegenheiten
an meinem Wohnort.
26. - 28. März 2004: Letztmaliger Besuch
der beiden jüngeren Kinder bei mir.
7. April 2004: J. und S. rufen mich
an. Sie freuen sich auf die Ferien bei mir, die zwei Tage
später beginnen sollten.
9. April 2004: Ich erhalte um 5.30
Uhr einen Anruf meiner Ex-Gattin und werde auf ein E-Mail
hingewiesen. Darin steht, ich müsse die Kinder nicht holen
wollen. Sie seien verreist. In der Folge verweigert die
Mutter jeden Kontakt zu den Kindern, zur Tochter S. bis
heute. Sie ist in psychiatrischer Behandlung. Berichte werden
mir verweigert.
15. April 2004: Einreichung Sorgerechtsklage
und Gesuch um Vorsorgliche Massnahmen. Das Verfahren wird
in der Folge massiv verschleppt.
20. April 2004: Die von der Mutter
angerufene Vormundschaftsbehörde W. entzieht mir mit sofortiger
Wirkung das Besuchsrecht für alle Kinder. Begründung: Beabsichtigte
Kindesentführung! Diese Verfügung wird später nach einer
Verwaltungsbeschwerde bei der Regie-rungsstatthalterin aufgehoben.
Den Vorwurf der beabsichtigten Kindesentführung hat die
Mutter bis heute nicht zurückgenommen.
18. Mai 2004: Anhörung der Kinder J.
und S. vor Gericht in Anwesenheit eines Schulpsychologen.
S. will nun plötzlich bei der Mutter bleiben, J. will zu
mir.
19. Mai 2004: Die Mutter, die gemeint
hatte, den Sohn J. genügend bearbeitet zu haben, so dass
er sich für ein Verbleiben bei ihr ausspreche, ist konsterniert
und zwingt ihn mittels massiver moralischer Vorhaltungen
in einem Brief an den Richter, seine Willensäusserung zurückzunehmen.
In einer "dringlichen Anordnung" hebt der Richter mein Besuchsrecht
in bezug auf S. "einstweilen" auf.
21. Mai 2004: Ich hole J. zu mir auf
Besuch. Er ist wegen des Briefes an den Richter verzweifelt
und verlangt Hilfe von mir. Ich rate ihm, meinem Anwalt
M. zu schreiben, von dem er sich auch vertreten fühlt. Er
tut dies sofort nach seiner Rückkehr und erklärt, nach wie
vor zu mir kommen zu wollen.
7. Juli 2004: Am Vortag habe ich J.
in die Ferien holen können. Verhandlung über die "Vorsorglichen
Massnahmen" und "Sühneversuch" beim Amtsgericht. Ergebnis
nach vier Stunden: Eine ab 7. Juli gültige Konvention, aufgrund
derer ich das Sorgerecht für J. mit sofortiger Wirkung erhalte,
S. bei der Mutter bleibt und ich "vorläufig" auf das Besuchsrecht
in bezug auf S. verzichten muss. Der Sohn J. wohnt seither
bei mir.
Seither: Andauernde Streitereien mit
der Kindesmutter, die noch nach Aufhebung des Sorgerechts
Gelder vom Konto des Sohnes J. abgehoben hat und einen wesentlichen
Teil seines persönlichen Eigentums zurückbehält. Mein Sohn
J. hat wegen der Ereignisse vom 6. Februar und der fortdauernden
Querelen Angst, seine Mutter und Geschwister in der Schweiz
zu besuchen. Er weigert sich nachdrücklich. Die Mutter versucht
ihn am Telefon zu terrorisieren. Jetzt nimmt er nicht einmal
sein Telefon mehr ab. Meine Tochter S. habe ich seit dem
28. März 2004, meine Tochter R. Seit dem 27. Dezember 2003
nicht mehr gesehen.
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