Männer sind in gleicher Weise wie Frauen von Gewalt betroffen!

International angelegte Studien zeigen unwiderlegbar, dass in heterosexuellen Zweierbeziehungen Männer gerade in Trennungssituationen körperlicher (physischer) wie seelischer (psychischer) Gewalt durch Frauen ausgesetzt sind. Doch die offizielle Schweiz, seine Behörden und Gerichte, bis anhin weitgehend auch die Presse, Radio und TV verschliessen die Augen vor dieser Realität. Es ist für alle an der Zeit, den richtigen Umgang mit der Realität zu lernen!

Physische Gewalt

Murray A. Straus von der Universität New Hampshire widerlegt in seiner Arbeit "Dominance and Symmetry in Partner Violence " den weitverbreiteten Irrtum, Gewalt in Ehe und ähnlichen Lebensgemeinschaften gehe weitgehend von Männern aus. Er widerlegt darin auch, dass Angriffe von Frauen auf ihre Partner auf einer anderen Äthiologie beruhe als Angriffe von Männern auf deren (Ehe-)Frauen.

Nach langjährigem trautem Zusammenhalten und dem Betreuen von gemeinsamen Kindern kommt es bei Paaren, die vor der Trennung stehen, vermehrt zu Handgreiflichkeiten. Dies geht auch aus einer Studie hervor, die der Bremer Soziologe Gerhard Amendt sowie sein Mitarbeiterteam am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung bereits in den Jahren 2000 bis 2003 verfasste. Er hat dazu über das Internet 3800 Männer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich befragt.

Danach geht in knapp jedem vierten Fall diese häusliche Gewalt von Männern und zu 58 % von Frauen aus. In 14 % gehen die Handgreiflichkeiten von beiden aus. Zu den Handgreiflichkeiten zählen u.a. Schläge ins Gesicht, Treten und Anspucken; aber auch der Wurf mit einer Tasse sowie schwerste Angriffe mit Gegenständen und Waffen kommen vor.

Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jährlich 240.000 Frauen und 214.000 Männer Opfer häuslicher Gewalt werden.

Aus der Bremer Befragung geht auch hervor, dass ein Teil der Männer sich noch lange nach solchen Auseinandersetzungen hilflos und psychisch verletzt fühlt. Nicht selten wird ihnen nämlich im gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht geglaubt, dass sie geschlagen wurden. Sie müssen sich sagen lassen: "Ein Mann von Ihrer Statur wird nicht von seiner Frau geschlagen!"

Psychische Gewalt

Die ungewollte Trennung von Vater und Kind ist psychische Gewalt! Diesen Zusammenhang realisieren viele Väter und damit Männer bis anhin nicht oder nur ungenügend. Sie müssen entgegen ihrer Sozialisation, in der sie gelernt haben, Frauen gegenüber den Stärkeren zu markieren, jetzt das Gegenteil akzeptieren. Nämlich, dass sie Opfer von Gewalt geworden sind. Das ist verständlicherweise ein Schritt, der nicht einfach zu vollziehen ist.

Neben den körperlichen Übergriffen finden übelste Beschimpfungen und massive Drohungen beliebte Verwendung. Eine der bekanntesten ist diejenige des Entzugs des Umgangs mit den Kindern im Fall einer Trennung. Diese psychische Gewalt setzt sich fort, indem es den Frauen gelingt, die bekanntermassen sexistisch eingestellten Richter und oft genug die feministischen Richterinnen von der vermeintlichen Gefahr ihrer Männer zu überzeugen. Es findet also eine Umdrehung der realen Gegebenheiten statt! Die Folgen solch verdrehter Darstellungen sind Obhuts- resp. Sorgerechtsübertragung für die gemeinsamen Kinder auf die Mutter, die als vermeintliches Opfer da steht, sowie Hausverbote. Gerade Väter, die als Hausmänner gearbeitet haben, verlieren dadurch auf einen Schlag sowohl das Dach über dem Kopf als auch die Arbeitsstelle. Die beiden grundlegendsten Bedürfnisse jeder menschlichen Existenz werden ihnen damit durch staatliche Organe entzogen! Totaler Kontaktverlust, der Abstieg in tiefere und tiefste Schichten, Sozialhilfeabhängigkeit folgen. Der Staat also als Förderer von Desintegration!

Die Umgangsverweigerung wird von den Frauen derart rigoros praktiziert, dass sie den Vätern teilweise über viele Jahre den Umgang mit den Kindern erschweren oder sogar vollständig verunmöglichen. Anleitungen zu solch verwerflichem Handeln werden von erfahrenen, gewissenlosen Anwälten ganz offenbar gezielt gehandelt, resp. teuer verkauft. Nicht auszuschliessen ist, dass Richter und Anwälte hintenherum am Juristen-Stammtisch gemeinsame Sache machen. Entsprechende Aussagen von Juristen, die naturgemäss nicht genannt werden wollen, liegen mir jedenfalls vor. Als instrumentalisierte Hilfspersonen in diesem Trauerspiel kommen noch so genannte Amtsvormünder oder Beistände dazu, die meist über keinerlei sozialwissenschaftliche Ausbildung verfügen und daher keine Ahnung haben vom korrekten Umgang mit heiklen familiären Situationen. Deshalb spreche ich in diesem Zusammenhang von mafiaähnlichen Strukturen.

Diese bewusst in Kauf genommene, boshafte Umgangsverweigerung, die notabene von den Richtern und Richterinnen hier zu Lande in keiner Weise geahndet, ja sogar geduldet und durch ihr Handeln noch gefördert wird, kann sowohl bei den betroffenen Kindern wie Vätern zu schwersten psychischen Belastungen und entsprechenden Schäden führen. Wie aus zahlreichen Arbeiten hervorgeht, ist für eine gesunde Entwicklung der Kinder der anteilsmässig gleich grosse Umgang sowohl mit dem Vater wie der Mutter unabdingbar. Diese Erkenntnis wird hier aber mit Füssen getreten. Und wie die Erfahrung zeigt, droht auch den Vätern im schlimmsten Fall sogar Invalidität. Denn der Schmerz der Trennung von den Kindern ist wohl nur mit dem Schmerz der brutalsten Folter vergleichbar.

Die staatlich tolerierte Verweigerung des Umgangs mit den Kindern stellt im Übrigen eine flagrante, ständige und wiederholte Verletzung des Artikels 8, Absatz 2 der auch von der Schweiz unterzeichneten Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) dar. Der ganze Wortlaut dieses Artikels:

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

1.   Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens,
seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

2.   Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts
ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und
eine Massnahme darstellt, die in einer demokratischen
Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe
und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes,
die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von
strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und
der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Strukturelle Gewalt

Eine dritte Form von Gewalt, der Männer ausgesetzt sind, ist die strukturelle. Unter dem inflationsträchtigen Begriff "Kindeswohl" wirken die bereits angesprochenen, unqualifizierten Behörden, Beistände und weitere Helfershelfer der gutverdienenden und entsprechend geölten Scheidungsmafia. Sie merken allzu oft nicht, wie sie die bösartigen Mütter in ihren verwerflichen Absichten geradezu noch unterstützen. Oder wie ist es anders zu verstehen, dass auf Antrag dieser Laien Umgangsrechte willkürlich mit völlig unrealistischen Begründungen eingeschränkt werden, statt diese nach Kräften zu fördern und Kinder wie Väter vor widernatürlichen Verhältnissen zu schützen?

Daneben geraten Väter, die derart durch ihre Frauen "entsorgt" wurden, oft in die Mühlen von Justiz und anderen Behörden. Einäugige Beamte, Sozialarbeiter (!) und weitere "Helfer" des verkrusteten Sozialapparates begegnen den durch vorausgegangene Akte der Ungerechtigkeit bereits stigmatisierten Vätern mit menschenverachtender, atemberaubender Arroganz. Diese Behörden behindern sich dabei nach Kräften gegenseitig. Die Betroffenen werden Schikanen ausgesetzt, Unverständnis begegnet ihnen auf Schritt und Tritt. Erniedrigrende Sätze wie "Sie müssen sich halt mit Ihrer Frau arrangieren" gehören zum Standard-Repertoire von solchen Schreibtischtätern. Rückzug auf die ureigensten Bedürfnisse und sogar deviantes (abweichendes, kriminelles) Verhalten der derart Betroffenen sind eine logische, aber tragische Folge.

Folgerungen und Forderungen,
um diesen Zuständen ein Ende zu bereiten

Es darf nicht sein, dass solche Verhältnisse, die einer Bananenrepublik gut anstehen würden, in der Schweiz weiterhin toleriert werden! Sie widersprechen jeglichen Grundsätzen der Familienrechts- sowie Sozialhilfegesetzgebung in diesem Land.

Ich fordere für alle Betroffenen und
setze mich dafür mit allen mir
zur Verfügung stehenden Mitteln ein:

          • Bedingungslose Umsetzung des Artikels 8, Absatz 2 der EMRK. Bei wiederholter Verletzung ist ein Musterprozess am Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg anzustreben.

          • Uneingeschränkter Umgang mit den Kindern, wo dies nicht durch eindeutig festgestellte Gewalt der Väter angezeigt ist. Dies bedeutet gleich viel Umgang des oder der Kinder mit Vater und Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht, vom Gesetz seit 2007 vorgesehen, muss zur verpflichtenden Regel werden, damit die Kinder im Streitfall nicht weiterhin als Waffe missbraucht werden können.

          • Anerkennung im Sinn des Opferhilfegesetzes von jeder der hier beschriebenen Formen von Gewalt, der Väter in und nach Trennungssituationen ausgesetzt sind. Damit soll Vätern der Zugang zu Mitteln (Finanzen, Sachhilfe, Beratung), die ihnen bisher verwehrt waren, ermöglicht werden.

          • Aufgabe des Mythos, dass in Zweierbeziehungen immer Frauen und Kinder Opfer von Gewalt, Männer aber stets Täter zu sein haben und damit Anerkennung der Tatsache, dass Frauen in Zweierbeziehungen gegenüber Männern gleich viel Gewalt anwenden wie umgekehrt.

          • Anerkennung von PAS (siehe Ressourcen zu diesem Thema) als Straftatbestand mit den entsprechenden straf- wie zivilrechtlichen Folgen.

          • Öffentliche Verhandlungen in Familienrechtsangelegenheiten, um Mauscheleien zwischen Gerichten und Betroffenen, resp. deren Anwälten endlich einen Riegel zu schieben.

          • Richtiger Umgang mit Realität. Realität ist nicht das, wie Richter und Richterinnen sich einen Zustand mit ihren Urteilen zurechtbiegen wollen, sondern wie sich der Zustand im Moment seiner Wahrnehmung darstellt. Dies ist kein Philosophieren über ein insbesondere Juristen unbekanntes Thema, sondern Lehrinhalt der Sozialarbeit.

          • Zumindest das Studium der Sozialarbeit, allenfalls einer gleichwertigen, anerkannten Ausbildung als Voraussetzung für die Ernennung und Einsetzung von Beiständen und Amtsvormündern, um komplexen, sozialen Angelegenheiten, die familienrechtliche Auseinandersetzungen immer sind, gerecht zu werden.

Aufruf an Betroffene, Interessierte, Radio/TV, Presse

Betroffene und Interessierte, haben Sie ähnliche skandalöse Zustände, auf die ich hier anspiele, erlebt oder wurden Ihnen solche zugetragen? Dann berichten Sie mir darüber! Ich setze mich dafür ein, dass ebensolche Zustände in Zukunft vermieden oder zumindest deren Folgen aufgefangen werden können. Väter, Männer, treten Sie aus dem Dunkel Ihres Schicksals heraus und solidarisieren Sie sich mit Ihresgleichen! Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und wagen Sie diesen Schritt im Sinn Ihrer Kinder, die es Ihnen eines Tages danken werden!

Die Presse bitte ich, die Mauer des Schweigens, die dem Tabuthema von weiblicher Gewalt an Männern gegenüber besteht, zu durchbrechen. Bitte tragen Sie meine Kenntnisse an die Öffentlichkeit. Mit der Kenntnisnahme in einer breiten Mehrheit dieser Öffentlichkeit wird das Thema überhaupt erst zum sozialen Problem - danach kann allenfalls zu Lösungen geschritten werden. Ich bin jederzeit bereit, Ihnen zum Thema weitere Informationen zur Verfügung zu stellen oder Kontakte zu Fachleuten herzustellen. Schreiben Sie mir!

Bitte an Sponsoren sowie Aufforderung an Berufskollegen

Dies ist ein Nonprofit-Projekt, das ich aus meinen bescheidenen, privaten Mitteln bestreite. Es erfreut sich seit dem Jahr 2000 regen Zuspruchs. Obwohl es für den Benutzer kostenlos ist: Wenn Sie nicht wissen sollten, wohin mit Ihrem Geld - ich nehme es gerne! Dem offensichtlich notwendigen Projekt soll dadurch eine Zukunft ermöglicht werden, die u.a. Büroräume für die dringend benötigten, persönlichen Beratungen vorsieht. Sponsoren nenne ich gerne ein Konto, auf das Zahlungen erfolgen können. Auch Berufskollegen, die sich mit der Gewalt-Thematik auseinandergesetzt haben und sich engagieren wollen, fordere ich auf, sich mit mir in Verbindung zu setzen.


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