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Männer sind in gleicher Weise
wie Frauen von Gewalt betroffen!
International angelegte Studien
zeigen unwiderlegbar, dass in heterosexuellen Zweierbeziehungen
Männer gerade in Trennungssituationen körperlicher (physischer)
wie seelischer (psychischer) Gewalt durch Frauen ausgesetzt sind.
Doch die offizielle Schweiz, seine Behörden und Gerichte, bis
anhin weitgehend auch die Presse, Radio und TV verschliessen die
Augen vor dieser Realität. Es ist für alle an der Zeit,
den richtigen Umgang mit der Realität zu lernen!
Physische Gewalt
Murray A. Straus von der Universität New Hampshire widerlegt in seiner Arbeit "Dominance and Symmetry in Partner Violence " den weitverbreiteten Irrtum, Gewalt in Ehe und ähnlichen Lebensgemeinschaften gehe weitgehend von Männern aus. Er widerlegt darin auch, dass Angriffe von Frauen auf ihre Partner auf einer anderen Äthiologie beruhe als Angriffe von Männern auf deren (Ehe-)Frauen.
Nach langjährigem trautem
Zusammenhalten und dem Betreuen von gemeinsamen Kindern kommt es
bei Paaren, die vor der Trennung stehen, vermehrt zu Handgreiflichkeiten.
Dies geht auch aus einer Studie hervor, die der Bremer Soziologe Gerhard
Amendt sowie sein Mitarbeiterteam am Institut für Geschlechter-
und Generationenforschung bereits in den Jahren 2000 bis 2003
verfasste. Er hat dazu über das Internet 3800 Männer aus der Schweiz,
Deutschland und Österreich befragt.
Danach geht in knapp jedem vierten
Fall diese häusliche Gewalt von Männern und zu 58 % von
Frauen aus. In 14 % gehen die Handgreiflichkeiten von beiden aus.
Zu den Handgreiflichkeiten zählen u.a. Schläge ins Gesicht,
Treten und Anspucken; aber auch der Wurf mit einer Tasse sowie schwerste
Angriffe mit Gegenständen und Waffen kommen vor.
Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes
Niedersachsen kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jährlich
240.000 Frauen und 214.000 Männer Opfer häuslicher Gewalt
werden.
Aus der Bremer Befragung geht auch
hervor, dass ein Teil der Männer sich noch lange nach solchen
Auseinandersetzungen hilflos und psychisch verletzt fühlt.
Nicht selten wird ihnen nämlich im gerichtlichen Scheidungsverfahren
nicht geglaubt, dass sie geschlagen wurden. Sie müssen sich
sagen lassen: "Ein Mann von Ihrer Statur wird nicht von seiner
Frau geschlagen!"
Psychische Gewalt
Die ungewollte Trennung von Vater
und Kind ist psychische Gewalt! Diesen Zusammenhang realisieren
viele Väter und damit Männer bis anhin nicht oder nur
ungenügend. Sie müssen entgegen ihrer Sozialisation, in
der sie gelernt haben, Frauen gegenüber den Stärkeren
zu markieren, jetzt das Gegenteil akzeptieren. Nämlich, dass
sie Opfer von Gewalt geworden sind. Das ist verständlicherweise
ein Schritt, der nicht einfach zu vollziehen ist.
Neben den körperlichen Übergriffen
finden übelste Beschimpfungen und massive Drohungen beliebte
Verwendung. Eine der bekanntesten ist diejenige des Entzugs des
Umgangs mit den Kindern im Fall einer Trennung. Diese psychische
Gewalt setzt sich fort, indem es den Frauen gelingt, die bekanntermassen
sexistisch eingestellten Richter und oft genug die feministischen
Richterinnen von der vermeintlichen Gefahr ihrer Männer zu
überzeugen. Es findet also eine Umdrehung der realen Gegebenheiten
statt! Die Folgen solch verdrehter Darstellungen sind Obhuts- resp.
Sorgerechtsübertragung für die gemeinsamen Kinder auf
die Mutter, die als vermeintliches Opfer da steht, sowie Hausverbote.
Gerade Väter, die als Hausmänner gearbeitet haben, verlieren
dadurch auf einen Schlag sowohl das Dach über dem Kopf als
auch die Arbeitsstelle. Die beiden grundlegendsten Bedürfnisse
jeder menschlichen Existenz werden ihnen damit durch staatliche
Organe entzogen! Totaler Kontaktverlust, der Abstieg in tiefere
und tiefste Schichten, Sozialhilfeabhängigkeit folgen. Der
Staat also als Förderer von Desintegration!
Die Umgangsverweigerung wird von
den Frauen derart rigoros praktiziert, dass sie den Vätern
teilweise über viele Jahre den Umgang mit den Kindern erschweren
oder sogar vollständig verunmöglichen. Anleitungen zu
solch verwerflichem Handeln werden von erfahrenen, gewissenlosen
Anwälten ganz offenbar gezielt gehandelt, resp. teuer verkauft.
Nicht auszuschliessen ist, dass Richter und Anwälte hintenherum
am Juristen-Stammtisch gemeinsame Sache machen. Entsprechende Aussagen
von Juristen, die naturgemäss nicht genannt werden wollen,
liegen mir jedenfalls vor. Als instrumentalisierte Hilfspersonen
in diesem Trauerspiel kommen noch so genannte Amtsvormünder
oder Beistände dazu, die meist über keinerlei sozialwissenschaftliche
Ausbildung verfügen und daher keine Ahnung haben vom korrekten
Umgang mit heiklen familiären Situationen. Deshalb spreche
ich in diesem Zusammenhang von mafiaähnlichen Strukturen.
Diese bewusst in Kauf genommene,
boshafte Umgangsverweigerung, die notabene von den Richtern und
Richterinnen hier zu Lande in keiner Weise geahndet, ja sogar geduldet
und durch ihr Handeln noch gefördert wird, kann sowohl bei
den betroffenen Kindern wie Vätern zu schwersten psychischen
Belastungen und entsprechenden Schäden führen. Wie aus
zahlreichen Arbeiten hervorgeht, ist für eine gesunde Entwicklung
der Kinder der anteilsmässig gleich grosse Umgang sowohl mit
dem Vater wie der Mutter unabdingbar. Diese Erkenntnis wird hier
aber mit Füssen getreten. Und wie die Erfahrung zeigt, droht
auch den Vätern im schlimmsten Fall sogar Invalidität.
Denn der Schmerz der Trennung von den Kindern ist wohl nur mit dem
Schmerz der brutalsten Folter vergleichbar.
Die staatlich tolerierte Verweigerung
des Umgangs mit den Kindern stellt im Übrigen eine flagrante,
ständige und wiederholte Verletzung des Artikels 8, Absatz
2 der auch von der Schweiz unterzeichneten Europäischen Menschenrechts-Konvention
(EMRK) dar. Der ganze Wortlaut dieses
Artikels:
Recht auf Achtung
des Privat- und Familienlebens
1.
Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens,
seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
2. Der Eingriff
einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses
Rechts
ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen
ist und
eine Massnahme darstellt, die in einer demokratischen
Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche
Ruhe
und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes,
die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von
strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und
der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig
ist.
Strukturelle Gewalt
Eine dritte Form von Gewalt, der Männer ausgesetzt
sind, ist die strukturelle. Unter dem inflationsträchtigen
Begriff "Kindeswohl" wirken die bereits angesprochenen,
unqualifizierten Behörden, Beistände und weitere Helfershelfer
der gutverdienenden und entsprechend geölten Scheidungsmafia.
Sie merken allzu oft nicht, wie sie die bösartigen Mütter
in ihren verwerflichen Absichten geradezu noch unterstützen.
Oder wie ist es anders zu verstehen, dass auf Antrag dieser Laien
Umgangsrechte willkürlich mit völlig unrealistischen Begründungen
eingeschränkt werden, statt diese nach Kräften zu fördern
und Kinder wie Väter vor widernatürlichen Verhältnissen
zu schützen?
Daneben geraten Väter, die derart durch ihre
Frauen "entsorgt" wurden, oft in die Mühlen von Justiz
und anderen Behörden. Einäugige Beamte, Sozialarbeiter
(!) und weitere "Helfer" des verkrusteten Sozialapparates
begegnen den durch vorausgegangene Akte der Ungerechtigkeit bereits
stigmatisierten Vätern mit menschenverachtender, atemberaubender
Arroganz. Diese Behörden behindern sich dabei nach Kräften
gegenseitig. Die Betroffenen werden Schikanen ausgesetzt, Unverständnis
begegnet ihnen auf Schritt und Tritt. Erniedrigrende Sätze
wie "Sie müssen sich halt mit Ihrer Frau arrangieren"
gehören zum Standard-Repertoire von solchen Schreibtischtätern.
Rückzug auf die ureigensten Bedürfnisse und sogar deviantes
(abweichendes, kriminelles) Verhalten der derart Betroffenen sind
eine logische, aber tragische Folge.
Folgerungen und Forderungen,
um diesen Zuständen ein
Ende zu bereiten
Es darf nicht sein, dass solche Verhältnisse,
die einer Bananenrepublik gut anstehen würden, in der Schweiz
weiterhin toleriert werden! Sie widersprechen jeglichen Grundsätzen
der Familienrechts- sowie Sozialhilfegesetzgebung in diesem Land.
Ich
fordere für alle Betroffenen und
setze mich dafür mit allen mir
zur Verfügung stehenden Mitteln ein:
- Bedingungslose
Umsetzung des Artikels 8, Absatz 2 der EMRK. Bei wiederholter
Verletzung ist ein Musterprozess am Europäischen
Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg anzustreben.
- Uneingeschränkter
Umgang mit den Kindern, wo dies nicht durch eindeutig
festgestellte Gewalt der Väter angezeigt ist.
Dies bedeutet gleich viel Umgang des oder der Kinder mit
Vater und Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht, vom Gesetz seit 2007 vorgesehen, muss zur verpflichtenden Regel werden, damit die Kinder im Streitfall nicht weiterhin als Waffe missbraucht werden können.
- Anerkennung
im Sinn des Opferhilfegesetzes von jeder der hier beschriebenen Formen von Gewalt, der
Väter in und nach Trennungssituationen ausgesetzt
sind. Damit soll Vätern
der Zugang zu Mitteln (Finanzen,
Sachhilfe, Beratung), die ihnen bisher verwehrt waren, ermöglicht werden.
- Aufgabe
des Mythos, dass in Zweierbeziehungen immer Frauen und Kinder
Opfer von Gewalt, Männer aber stets Täter zu
sein haben und damit Anerkennung der Tatsache, dass Frauen
in Zweierbeziehungen gegenüber Männern
gleich viel Gewalt anwenden wie umgekehrt.
- Anerkennung
von PAS (siehe Ressourcen zu diesem Thema) als Straftatbestand
mit den entsprechenden straf- wie zivilrechtlichen Folgen.
- Öffentliche
Verhandlungen in Familienrechtsangelegenheiten, um Mauscheleien
zwischen Gerichten und Betroffenen, resp. deren Anwälten
endlich einen Riegel zu schieben.
- Richtiger
Umgang mit Realität. Realität ist nicht das,
wie Richter und Richterinnen sich einen Zustand mit ihren
Urteilen zurechtbiegen wollen, sondern wie sich der Zustand
im Moment seiner Wahrnehmung darstellt. Dies ist kein
Philosophieren über ein insbesondere Juristen unbekanntes
Thema, sondern Lehrinhalt der Sozialarbeit.
- Zumindest
das Studium der Sozialarbeit, allenfalls einer gleichwertigen,
anerkannten Ausbildung als Voraussetzung für die
Ernennung und Einsetzung von Beiständen und Amtsvormündern,
um komplexen, sozialen Angelegenheiten, die familienrechtliche
Auseinandersetzungen immer sind, gerecht zu werden.
Aufruf an Betroffene,
Interessierte, Radio/TV, Presse
Betroffene und Interessierte, haben Sie ähnliche
skandalöse Zustände, auf die ich hier anspiele, erlebt
oder wurden Ihnen solche zugetragen? Dann berichten Sie mir darüber!
Ich setze mich dafür ein, dass ebensolche Zustände in
Zukunft vermieden oder zumindest deren Folgen aufgefangen werden
können. Väter, Männer, treten Sie aus dem Dunkel
Ihres Schicksals heraus und solidarisieren Sie sich mit Ihresgleichen!
Nehmen Sie Ihren Mut zusammen und wagen Sie diesen Schritt im Sinn
Ihrer Kinder, die es Ihnen eines Tages danken werden!
Die Presse bitte ich, die Mauer des Schweigens, die
dem Tabuthema von weiblicher Gewalt an Männern gegenüber
besteht, zu durchbrechen. Bitte tragen Sie meine Kenntnisse an die
Öffentlichkeit. Mit der Kenntnisnahme in einer breiten Mehrheit
dieser Öffentlichkeit wird das Thema überhaupt erst zum
sozialen Problem - danach kann allenfalls zu Lösungen geschritten
werden. Ich bin jederzeit bereit, Ihnen zum Thema weitere Informationen
zur Verfügung zu stellen oder Kontakte zu Fachleuten herzustellen.
Schreiben Sie mir!
Bitte an Sponsoren sowie
Aufforderung an Berufskollegen
Dies ist ein Nonprofit-Projekt, das ich aus meinen
bescheidenen, privaten Mitteln bestreite. Es erfreut sich seit dem
Jahr 2000 regen Zuspruchs. Obwohl es für den Benutzer kostenlos ist: Wenn Sie nicht wissen sollten, wohin mit Ihrem Geld - ich nehme es gerne! Dem
offensichtlich notwendigen Projekt soll
dadurch eine Zukunft ermöglicht werden, die u.a. Büroräume
für die dringend benötigten, persönlichen Beratungen
vorsieht. Sponsoren nenne ich gerne ein Konto, auf das Zahlungen
erfolgen können. Auch Berufskollegen, die sich mit der Gewalt-Thematik
auseinandergesetzt haben und sich engagieren wollen,
fordere ich auf, sich mit mir in Verbindung zu setzen. |