|
Väter, die unfreiwillig von ihren Kindern getrennt sind,
erleben staatlich tolerierte Gewalt!
Sind Sie von Ihren Kindern
getrennt?
Suchen Sie Unterstützung in einer schwierigen familiären Situation?
Sind Sie deswegen verzweifelt und fühlen Sie sich ohne Unterstützung,
möchten Sie sich darum an eine dafür geschulte Person wenden?
Ich spreche Elternteile, insbesondere
Väter, an, die von Partnerinnen mit Unterstützung der Gerichte genötigt
werden, gegen ihren Willen von ihren Kindern getrennt zu leben.
Ebenso spreche ich Männer an, die körperlicher, psychischer und
struktureller Gewalt ausgesetzt sind. Denn der Entzug des Umganges
zwischen Vater und Kind bedeutet schrecklichste Gewalt!
Diese Gewalt wird in schöner Regelmässigkeit
vom Staat toleriert oder sogar angeordnet. Ob die dazu nötigen,
objektivierbaren Gründe vorliegen, wird auf Grund des Drängens der
nach Vergeltung suchenden Mütter meist kaum seriös geprüft. Diese
psychische Gewalt wird zudem von einem teils laienhaften, teils
mafiamässig strukturierten Interessenkreis künstlich am Leben erhalten.
In einem Land wie der Schweiz, das auf seine humanitäre Tradition
so sehr Wert legt, kann und darf dies nicht sein; dagegen wehre
ich mich für Sie!
Ich bin bereit, Ihnen mein Wissen, meine
Erfahrung in der beruflichen Beratungstätigkeit sowie meine Anteilnahme
zur Verfügung zu stellen. Meine Unterstützung beinhaltet sowohl
rechtliche, soziologische wie auch psychologische Aspekte, wobei
ich ausdrücklich nicht mit einem Psychotherapeuten verwechselt werden
möchte.
Sie können mich mit der Darstellung
Ihrer aktuellen Familienverhältnisse und den daraus resultierenden,
konkreten Fragen per e-mail erreichen. Bitte senden Sie in einer
ersten Kontaktaufnahme neben reinem E-mail-Text keine Dokumente.
Dieses Angebot ist für alle Betroffenen kostenlos und kann mehrfach
in Anspruch genommen werden. Entsprechend meinem Berufsverständnis
als diplomiertem Sozialarbeiter werden Ihre Angaben vertraulich
behandelt, d.h. niemandem zugänglich gemacht und auch in gerichtlichen
Verfahren nicht herausgerückt.
|