Parental Alienation Syndrome: Nicht
instrumentalisieren lassen
Walter Andritzky, in: Deutsches Ärzteblatt,
Februar 2003
Nach einer Scheidung werden
Therapeuten und Ärzte oft in die Sorgerechtsstreitigkeiten verwickelt. Wichtig
ist, zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen unterscheiden zu können.
Vor dem Hintergrund steigender Scheidungszahlen und Auseinandersetzungen um das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern mehren sich Fälle, in denen Eltern versuchen, ein Kind dem anderen Elternteil zu entfremden und diesen von Umgang und Erziehung auszugrenzen. Nicht nur Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige und Mitarbeiter von Jugendämtern werden in die oft unerbittlich geführten Auseinandersetzungen einbezogen, sondern auch Psychotherapeuten, (Kinder-)Ärzte und Kinderpsychiater: Meist wünscht ein Elternteil Atteste und Bescheinigungen darüber, dass Verhaltensauffälligkeiten oder funktionelle Symptome (Einnässen, oppositionelles Verhalten, Depressionen, Schlafstörungen und anderes) eines Kindes auf negative Einwirkungen des anderen Elternteils zurückzuführen seien und/oder der Kontakt abgebrochen werden sollte.
Missbrauch von
Attesten verhindern
Das Thema entzündet sich
zumeist zu einem Zeitpunkt, an dem Trennungskonflikte in Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten
übergehen und ein Elternteil den anderen von der künftigen Erziehung ausgrenzen
will. Zugespitzt wird die Situation, wenn sich dabei zwei "Lager"
gegenüberstehen, zum Beispiel ein Vater mit den Grosseltern, bei denen sich das
Kind bei Besuchskontakten aufhält, und eine Mutter mit neuem Ehepartner. Für
Ärzte und Therapeuten ist es hilfreich, zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen
zu unterscheiden, um Eltern einerseits aufzuklären, und andererseits den
Missbrauch von Attesten zu verhindern.
Die mit den eigenen
Belastungen infolge der Trennung beschäftigten Eltern nehmen die psychische
Belastung der Kinder oft weder wahr, noch geben sie ihnen genügend Zuwendung.
Daher werden die natürlichen Stress-Symptome der Kinder bei weiteren Konflikten
zwischen den Eltern oftmals umgedeutet, Resultat einer negativen Beeinflussung
oder "Überforderung" durch den Umgang mit dem anderen Elternteil zu
sein. Tatsächlich werden psychische und funktionelle Reaktionen, Infekte,
aggressive oder depressive Reaktionen nicht nur durch die Trennung selbst
ausgelöst. Sie entstehen besonders dann, wenn das Kind von einem Elternteil zum
anderen wechseln soll, der betreuende Elternteil diesen Umgang jedoch ablehnt,
beispielsweise mit der Begründung, das Kind müsse "zur Ruhe kommen",
oder es wolle nicht zum anderen Elternteil.
Nach den Erfahrungen von
Felder und Hausheer zeigen sich Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter vor
Besuchen beim anderen Elternteil oft fahrig, gereizt und unwillig, oder sie klagen
über Bauchschmerzen. Die Besuchszeit selbst verläuft nach kurzer Eingewöhnung
ohne Konflikte und in freudiger Atmosphäre. Das Kind will jedoch von Zuhause
nichts erzählen und dort auch nicht anrufen. Das Kind kehrt weinerlich und
widerstrebend zum betreuenden Elternteil zurück. Nach den Besuchen verhält es
sich einige Tage lang überdreht, verschlossen oder mürrisch, will von den
Besuchen selbst nichts erzählen, bis es schliesslich wieder "normal"
wird. Die Eltern ziehen aus diesem Muster entgegengesetzte Schlüsse: Die Mutter
(gegebenenfalls der Vater) sieht keinen Sinn in den Besuchen, sondern eher
Schaden. Das Kind werde gequält, nur um den Rechtsanspruch des Besuchsvaters
(gegebenenfalls -mutter) zu erfüllen, die Besuche sollten deshalb beendet werden.
Der Vater fragt sich dagegen, ob das Kind bei der Mutter gut aufgehoben ist, da
es in so bemitleidenswertem Zustand zu ihm kommt und ungern wieder zur Mutter
zurückkehrt.
Diesem
"Besuchsrechtssyndrom" liegen im Gegensatz zu einem
Entfremdungssyndrom keine Entfremdungsabsichten zugrunde. Die Ursachen können
in Trennungsängsten, psychodynamischen Loyalitätskonflikten, einem
Autonomieproblem, fehlender Objektkonstanz beim Kind, auf Elternebene in
Kränkungen, sozialer Isolation oder in Problemen mit einem neuen Partner
liegen. Die Eltern äussern Besorgtheit angesichts der Symptome. Sie tendieren
zunächst nicht dazu, den anderen Elternteil abzuwerten, ihn für die Symptome
verantwortlich zu machen oder ausgrenzen zu wollen. In diesen Fällen genügt es,
im Rahmen der Anamneseerhebung darauf hinzuweisen, dass es sich um natürliche
Reaktionen des Kindes handelt, die nach etwa einem halben bis einem Jahr von
selbst nachlassen, wenn das Kind erfahren hat, dass ihm bei den
Besuchskontakten weder Mutter noch Vater verloren gehen.
Loyalitätskonflikt für das Kind
Das von Gardner
beschriebene Parental Alienation Syndrome (PAS) hebt sich von dem
Besuchsrechtssyndrom und von Fällen ab, in denen ein Kind Misshandlungen oder
Vernachlässigungen erfahren hat und deshalb kontaktunwillig ist. PAS entwickelt
sich nur dann, wenn ein Kind - bewusst oder unbewusst - vom betreuenden
Elternteil in einen starken Loyalitätskonflikt getrieben, der Umgang mit dem
anderen Elternteil massiv erschwert wird und das Kind durch seinen Wunsch, den
Kontakt zu behalten, Schuldgefühle entwickelt. Bei den betreuenden Eltern liegt
häufig eine durch den Trennungsprozess aktivierte Borderline-Problematik
zugrunde: Sie fühlen sich durch den erhöhten Stress der Nachtrennungssituation
überfordert und reglementieren das Kind verstärkt. Es gerät oft in die Rolle
eines Partnerersatzes, und es entwickelt sich eine symbiotische Beziehung.
Jeder Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil löst panikartige Verlustängste
aus. Häufig werden Besuchstermine abgesagt. Dem Kind wird durch viele
Entfremdungsstrategien ein negatives Bild des anderen Elternteils vermittelt -
ein intensiver Loyalitätskonflikt wird gefördert. Im Gegensatz zum Besuchsrechtssyndrom
zeigen sich beim PAS mehrere, einfach erkennbare Symptome im Verhalten des
Kindes:
- Es werden Meinungen und
wörtliche Formulierungen vom betreuenden Elternteil übernommen, die dessen
Haltung zum anderen charakterisieren. Das Gesagte wird in nicht kindgerechter
Sprache ("Er hat einen Machtkomplex") und gekünstelter Stimmlage
vorgebracht. Es werden neue Ablehnungsgründe "hinzuerfunden", das
Kind wirkt beim Gespräch motorisch unruhig und gespannt.
- Nicht nur der andere
Elternteil, sondern dessen gesamtes soziales und familiäres Umfeld wird in die
Ablehnung miteinbezogen, zum Beispiel früher geliebte Grosseltern und Freunde.
- Das Kind
"spaltet": Der betreuende Elternteil ist nur "gut", der
andere nur "schlecht", die natürliche Ambivalenz fehlt. Das Kind
ergreift reflexhaft für den Betreuer Partei.
- Das Kind betont auffällig,
dass alles, was es sage, sein eigener Wille sei ("Ich will das").
Wenn der
Entfremdungsprozess fortgeschritten und sich der betreuende Elternteil sicher
ist, dass das Kind keinen Wunsch nach Kontakt zum anderen mehr äussert, betont
er oft: "Ich wäre der/die Letzte, die etwas gegen Besuche hat, aber das
Kind will nicht."
Ein weiteres Indiz für ein
Entfremdungssyndrom ist, dass der betreuende Elternteil den anderen abwertet
und den Gesprächspartner in eine Allianz gegen diesen einzubinden versucht. Gleichzeitig
werden Diskurs und Vermittlungsbemühungen, die seine Person und Rolle im
Trennungsprozess betreffen, jedoch abgelehnt.
Mitagieren vermeiden
Es besteht die Chance, den
Eltern eine stützende Therapie/Beratung oder Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe
zu empfehlen. Die Selbstdarstellung von PAS-Eltern als "bedauernswertes
Opfer" verführt leicht zum Mitagieren und Helferimpulsen. Die Ausgrenzungslösung
wird aber dadurch vom Arzt/Therapeuten zusätzlich unterstützt. Hingegen sollte
den Eltern vergegenwärtigt werden, dass:
- das Kind zum anderen
Elternteil früher ein gutes und liebevolles Verhältnis hatte;
- der entfremdende
Elternteil tatsächlich Unterstützung und Zuwendung benötigt, diese jedoch nicht
darin bestehen kann, Ausgrenzungsbestrebungen zu unterstützen;
- es sich bei den
Anschuldigungen des betreuenden Elternteils zumeist um Projektionen handelt.
Wenn aktiv entfremdendes
Verhalten mit der Folge eines PAS beim Kind auffällt, muss den betreuenden
Eltern einerseits das Destruktive und Unmoralische ihres Handelns vor Augen
geführt werden, andererseits aber auch ihre emotionale Bedürftigkeit angenommen
werden. Mit dem für Borderline-Therapien wichtigen ausgewogenen Verhältnis von
Konfrontation und Empathie lassen sich entfremdende Eltern am ehesten
erreichen.
Die Kinder benötigen keine
Therapie. Das Verhalten normalisiert sich schnell, wenn das Kind erfährt, dass
es den anderen Elternteil verlässlich und ohne Schuldgefühle besuchen und sich
an der gemeinsamen Zeit erfreuen darf.
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